@Beo2, wir haben kein Friedesvertrag! Nur ein Waffenstillstand mit den Siegermächte ...

Mirko2, 404, Mittwoch, 01.02.2023, 23:34 (vor 617 Tagen) @ Beo24152 Views
bearbeitet von Mirko2, Donnerstag, 02.02.2023, 00:14

Der Zwei-plus-vier-Vertrag ist kein Friedensvertrag – aber regelt alles Notwendige. Ein weiteres Papier, auf dem fett "Friedensvertrag" steht, in dem aber letztlich nur das Gleiche nochmal steht, ist deshalb nicht nötig.

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Der 2+4 Vertrag Absatz 2:

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Quelle: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/44114/artikel-2/

Am Ende des Zweiten Weltkrieges hat Deutschland zwar kapituliert, aber keinen Friedensvertrag abgeschlossen. Das lag daran, dass es in der Nachkriegszeit zunächst keine deutsche Regierung mehr gab, die einen solchen Vertrag hätte abschließen können.

Quelle: https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/hat-die-bundesrepublik-deutschland-nach-1945-e...
Und hier kann man schwarz auf weiß lesen, wie sich die Presse rausredet.
Natürlich gab es keine Regierung zu der Zeit, mit der man ein Friedensvertrag abschließen konnte, aber warum hat es die Regierung nicht 1949 getan? Auch kein Wort, was wir jetzt haben, nämlich nur ein Waffenstillstand.

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Ein Waffenstillstand wird von den Kriegsparteien vereinbart und verbietet beiden Parteien, mit sofortiger Wirkung anzugreifen (Waffenstillstandsvertrag). In der Haager Landkriegsordnung von 1907 wird der Waffenstillstand rechtlich definiert. So heißt es in Artikel 36: „Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. "Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen.“ Gemäß den Genfer Konventionen sind in einem Waffenstillstandsvertrag alle Kriegsparteien verpflichtet, die Rückkehr von Zivilinternierten und Kriegsgefangenen zu ermöglichen

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenstillstand

Es brauch daher, keine Kriegserklärung!

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