Keine Regel ohne Ausnahme ..
Wohnungsverwaltung meine, die Hütte für ein pflegebedürftigen Nachts auf 18 °C herunterregeln müssen, auch tagsüber waren nur mit Mühe und Not 22 °C zu schaffen.
Meiner Meinung, wer so eine Verordnung erlässt und die gläubigen das Waschen mit einem Waschlappen empfiehlt, der säuft auch das Wasser aus dem Klo.
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