Guter Ratschlag

Manuel H., Donnerstag, 15.12.2022, 10:48 (vor 633 Tagen) @ Ötzi1948 Views

Üblicherweise wird nur selten im Vorfeld der tatsächliche Aufenthaltsort ermittelt. Meist wird brav nach Meldeadresse verfahren. Die muslimischen Clans machten sich das früher zunutze, indem sie sich bei irgendwelchen Kartoffeln, die davon gar nichts wußten, als Untermieter polizeilich anmeldeten. Dann hatten die Kartoffeln erst einmal das Problem. Seitdem allerdings der Wohnungsgeber die Anmeldung noch einmal bestätigen muß, ist das schwieriger geworden, aber nicht unmöglich.

Bei einer solchen polizeilichen Anmeldung sollte man allerdings wissen, dass dann auch alle amtlichen Schreiben (Vorladungen, Mahnbescheide usw.) dorthin zugestellt werden. Einen Wohnungsgeber, der dann auch die Schreiben weiterleitet, sollte man schon haben.

Sich einen "Scheinwohnsitz" anzuschaffen, ist nicht legal. Legal ist es aber, einen Erstwohnsitz zu haben, an dem man sich nur "selten" aufhält.


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