lt. AO bei uns immer GroßBP, also kein Jahr ungeprüft

Dieter, Mittwoch, 14.12.2022, 18:19 (vor 633 Tagen) @ Rainer2577 Views

Hallo,

Unser Verhalten war absolut irrelevant bezügl. der Häufigkeit von Prüfungen, denn:

wir, als kleiner Betrieb waren lt. Abgabenordnung und deren Abgrenzung als Großbetrieb sortiert.
Das hatte zur Folge, daß die Finanzverwaltung per Gesetz kein Jahr ungeprüft lassen durfte, also alle 4 Jahre saßen bei uns im Büro 2 Spezialisten der Oberfinanzdirektion (mit beruflicher Erfahrung in unserem Gewerbe) für ca. 6 Wochen und prüften die zurückliegenden 3 Jahre.
Was soll ich sagen: Wenn man sich auskennt, weiß man auch wie man auf deren Fragen zu antworten hat und über den Rest kann man sich streiten.
Das gleiche dann nochmal mit den UST-Sonderprüfungen und den Prüfungen der Sozialvers. neben den vielen anderen Prüfungen, die aber meist nur wenige Tage pro Prüfungsbereich ausmachten.

Endgültige Steuerbescheide sind natürlich was gutes. Ähnliches Problem auch bei "Verbindlichen Auskünften".

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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