Strafrechtliches Risiko
Wenn sich bei der Erfassung der Einkäufe die Kassiererin vertut, ist das ein Fehler des Geschäfts, vertut man sich als Selbst-Scanner, ist man schnell in der strafrechtlichen Kiste, nennt sich Ladendiebstahl.
Wenn sich bei der Erfassung der Einkäufe die Kassiererin vertut, ist das ein Fehler des Geschäfts, vertut man sich als Selbst-Scanner, ist man schnell in der strafrechtlichen Kiste, nennt sich Ladendiebstahl.