datenschutzkonform, wetten?
Die Nummernschild-Daten, die ja nur auf den Halter, aber nicht auf den Fahrer verweisen, werden garantiert nur für die Zustellung der Vertragsstrafe (kein gesetzliches Knöllchen, sondern eine Vertragsstrafe wegen Vertragsverletzung, im übrigen inklusive USt). Sie sind deswegen, wenn geschäftlich veranlasst, anders als gesetzliche Knöllchen steuerlich absetzbar.
Es ist übrigens nicht der Supermarkt, der die Vertragsverletzung ahndet, sondern ein privates Subunternehmen. Sie erhalten die Parkfläche zur Bewirtschaftung. Weder erhält der Supermarkt Geld, noch zahlt er welches.
Damit das Subunternehmen finanziell klarkommt, ist es auf Vertragsverletzungen angewiesen.
Der Betroffene kann das leicht aushebeln, indem er angibt, lediglich der Fahrzeughalter, nicht aber der Fahrer gewesen zu sein. Eine Pflicht, den Fahrer zu benennen, gibt es nicht, ist ja eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, keine Ordnungswidrigkeit.
Der Supermarkt könnte nun aus Rache ein Hausverbot aussprechen, müsste dann aber mit "allgemeiner Vertragsfreiheit" argumentieren. Gegen ein Rache-begründetes Hausverbot sollte man klagen können, denn schließlich ist man ja an der Vertragsverletzung nachgewiesenermaßen völlig unschuldig.
Übrigens, die Maut-Daten zur Erfassung der Lkw-Maut erfassen auch Pkws. Diese Daten werden bei (bislang angeblich nur besonders schweren) Straftaten von der Polizei illegal ausgewertet. Wie die "Dienste" a la BND, NSA usw. damit umgehen, darüber weiß man nichts, eine komplette Datenauswertung sollte man allerdings voraussetzen.