Eben weil Richter formal denken sollten, mein Hinweis auf die Regularien (weiter oben)
Vermutlich wurde aber auf den Beipackzettel gar nicht geschaut (weil kaum lesbar?), weder vom Arzt, noch vom Richter. Wir haben es aber überall mit Aufforderungen zum 'nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch' zu tun. Die Beipackzettel sind hier aber nicht einheitlich. Andere schreiben schlicht, dass der Maskenträger bei Atemproblemen den kontaminierten Bereich verlassen und die Maske abnehmen solle.
- Der Schüler verlässt also das Klassenzimmer?
- Der Fahrgast im ICE zieht die Notbremse und steigt aus?
Komme dann niemand und behaupte, dass der Raum gar nicht kontaminiert war.