Ein komisches Rechtsverständnis zeigt sich hier
Es ist völlig korrekt, daß ein Arzt ohne Untersuchung (Patientendaten) kein Attest ausstellen darf. Das gilt generell (Bescheinigung über Sehleistung usw) und nicht nur bei der Maskerade.
Ob Masken generell oder teilweise schädlich sind, ist kein Gegenstand des Verfahrens. Daß damit argumentiert wird, lässt Zweifel an der Fähigkeit des Arztes, sich einen guten Rechtsbeistand zu suchen, aufkommen.
Grüße