Die Strafrichter, oft sind es junge Frauen, möchten verurteilen.
Ihr Lieben,
momentan häufen sich die Strafverfahren wegen gefälschten Impfausweisen.
In einem Verfahren konnte die Zeugin, eine Apothekerin, sich nicht erinnern, ob die Angeklagte am Tattag in der Apotheke war, allerdings erst nach gegenteiliger Aussage und meinem Antrag, sie zu vereidigen. Sie hat sie auch bei der Gegenüberstellung nicht erkannt, konnte sich auch nicht daran erinnern, daß sie sie vor wenigen Wochen erst auf dem Gerichtsflur in einem anderen Verfahren sah, war sich aber sicher, daß sie schon einmal in der Apotheke war.
Die Angeklagte hatte für den Tatzeitpunkt ein Alibi, sie war arbeiten, was ihre Arbeitgeber bestätigt haben, ein Zeuge hat sie explizit entlastet.
Die Richterin hat freigesprochen, aber mit allergrößtem Widerstand und der Erklärung, daß dann doch letzte Zweifel bestünden, daß sie die Tat begangen hat.
Der Freispruch ist nur deshalb erfolgt, weil klar war, daß bei jeder Verurteilung Berufung eingelegt werden würde und das Berufungsgericht, in dem die Richter die Hosen nicht mit Beißzangen anziehen, die Verurteilung aufgehoben hätte. Damit wäre offensichtlich geworden, daß die erstinstanzliche Richterin grundsätzlich falsch geurteilt hat. Das ist, wenn es öfter vorkommt, ein Karrierehindernis.
Ich bin vor fast 30 Jahren Anwalt geworden, weil mir die Freiheit des Freiberuflers mehr wert war als die Sicherheit im Staatsdienst. Ich bin mit jedem Jahr, das vergeht, froher über meine Entscheidung. Richter ist kein erstrebenswerter Beruf mehr. Schade.
Beste Grüsse
Rain
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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.