Sehr wichtig. Ergänzungsfrage: Wie ist es mit der Strafbarkeit von Fahnenflucht im Herkunftsland?
Folgende Fragen:
1. Ist im Herkunftsland Fahnenflucht eine Straftat? Ist im Fluchtland Fahnenflucht eine Straftat?
2. Handelt es sich konkret um Fahnenflucht - liegt eine Einberufung von ihm/ihr vor bzw. einer Registrierungs-/Inlandsverbleibpflicht nicht nachgekommen?
Gibt es eine ausdrückliche individuelle staatliche Befreiung?
3. Macht man sich selbst strafbar, wenn man Fahnenflüchtigen hilft?