In der Regel besteht kein oder kaum Versicherungsschutz

Dionysos, Montag, 31.10.2022, 14:17 (vor 734 Tagen) @ Wayne Schlegel4427 Views
bearbeitet von Dionysos, Montag, 31.10.2022, 14:23

Solange für einen Flüchtling der Asylantrag bearbeitet wird, unterliegt er dem zuständigen Landratsamt. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der kommunale Schadensausgleich (KSA). Das ist aber in Deutschland die schwierigste Versicherung, die es für Geschädigte gibt.

Nach Erlangen des ALG II Status wird es noch gefährlicher für Geschädigte. Die Wahrscheinlichkeit, an jemanden mit ausreichend privatem Versicherungsschutz zu geraten, ist noch geringer.

Gruß
Dionysos

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Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.


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