Thema GG Urteil aus 1966 BGH: Die Ehefrau hat den Beischlaf "freudig/positiv" mit zu machen, nur erdulden reicht nicht
In einer alten BGH-Entscheidung vom 02.11.1966 (NJW 1967, 1078 [1079]) heißt es zudem, dass zum Vollzug der ehelichen Gemeinschaft in der Regel die ständige Wiederholung der geschlechtlichen Vereinigung gehört. Die Frau genüge auch laut BGH ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt.
Fundstelle zum Thema generell: https://www.fachanwalt.de/ratgeber/eheliche-pflichten-von-frau-und-mann-beischlaf-pflicht
(an die "Generation" google: So etwas findet man nur wieder, wenn man weiß, wonach man sucht ).
Urteil: BGH, 02.11.1966 - IV ZR 239/65
Hier wohl eine halbwegs richtige Zusammenfassung: https://opinioiuris.de/entscheidung/1659
Als Laie würde ich schon bei den ersten §en im GG sagen: widerspricht denen ganz klar.
Nun den, heute ist es "würdelos", dass Menschen für Sozialhilfe o.ä. was leisten müssen.