Vielleicht sollte er erst mal das Kleingedruckte in seinem Vertrag durchlesen

Mephistopheles, Samstag, 29.10.2022, 14:18 (vor 876 Tagen) @ Manuel H.2881 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Samstag, 29.10.2022, 14:23

Das ist der Leiter einer Windkraftbetreibergesellschaft. Warum sollte der sein eigenes Geschäft nicht verstehen?

Er sagt selber:

Er darf sich seine Kunden NICHT aussuchen, sondern MUSS an die Börse verkaufen. Das scheint eine gesetzliche Vorgabe zu sein, die zumindest ich nicht kannte.

Er bekommt die NICHT-Produktion voll vergütet, er nennt keinen aktuellen Preis, verweist aber auf August, in dem er 48 cent (je kWh?) vergütet bekommen haben will.

Nach deiner Schilderung scheint es sich nicht um einen Unternehmer, sonderen einen Angestellten eines VEB zu handeln.

Unternehmer ist, er sucht sich Kunden, wo er sie findet und die bezahlen können.

Angestellter ist, er bekommt seine Vergütung, egal ob es Kunden gibt oder nicht.

Gruß Mephistopheles


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