Der erweiterte Paragraph §130 StGB zur Volksverhetzung ...

Beo2, NRW Witten, Donnerstag, 27.10.2022, 19:12 (vor 744 Tagen) @ Manuel H.3078 Views
bearbeitet von Beo2, Donnerstag, 27.10.2022, 19:17

+ https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/paragraf-zur-volksverhetzung-im-schnellve...
ZITAT: "Versteckt in einer Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hat der Bundestag letzten Donnerstag (20.10.) eine Änderung des § 130 StGB beschlossen. Als „Volksverhetzung“ soll künftig auch die „öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung“ von Völkerstraftaten im Sinne der (§§ 6 bis 12 Völkerstrafgesetzbuch) gelten.
Dazu muss sich die Tathandlung gegen „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre -ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ und „Teile der Bevölkerung“ richten. Zudem muss sie geeignet sein, „zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“.
Die Gesetzesänderung ging im sogenannten Omnibusverfahren vonstatten, also ohne inhaltlichen Bezug an das eigentlich veränderte Gesetz. Aus diesem Grund fand keine Debatte im Plenum des Bundestages statt. Lediglich der Rechtsausschuss erörterte die Änderung – gegen die Stimmen von AfD und Linkspartei ..."
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Hier z.B. sehe ich den Straftatbestand einer Volksverhetzung erfüllt, nämlich durch die grüne "Gutmenschin" Göring-Eckardt:
+ https://twitter.com/GoeringEckardt/status/1584927325535105024?ref_src=twsrc^tfw|twcamp^...
ZITAT: "Putin greift unser gemeinsames Europa an, er will die ukrainische Sprache und Kultur zerstören ..."

Erstens, Russland ist ein europäisches Land, unseres gemeinsamen Europa.
Und zweitens: Kann sie nachprüfbare Belege für diese ungeheuerliche Behauptung beibringen? Falls nicht, dann handelt es sich hier um eine perfide Lüge und Hetze gegen den höchsten Repräsentanten eines großen europäischen Volkes = also um den Straftatbestand einer Volksverhetzung.

Gruß, Beo2


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