Falscher Ansprechpartner

Sorrento, Donnerstag, 27.10.2022, 09:11 (vor 695 Tagen) @ tar3094 Views

Hallo tar,

Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Seit etwa 30 Jahren wird das ignoriert. Das erste mal durfte ich dies vor etwa 15 Jahren persönlich erleben, als ich mich während meines Studiums bei der Firma irgendeines Doktors (Vater eines angehenden Professors in meinem Alter) vorstellte, der mir während des Gesprächs plötzlich ernsthaft vorwarf, dass ich auf meiner privaten Facebook-Seite irgendeinen Witz mit Bezug zu Hitler postete und mich aufgrunddessen abwies.

Das GG regelt nun mal in erster Linie das Verhältnis zwischen Staat und Individuum. Was sich zwischen dir und einem potentiellen Arbeitgeber abspielt ist davon i.A. schlicht nicht erfasst. Wenn der Doktor ein Maximalpigmentierter sein sollte und er dich wegen deiner eigenen Käsigkeit ablehnten sollte kannst du dich auch nicht auf das GG berufen aber sehr wohl auf das AGG=Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es handelt sich also um eine ganz andere Baustelle wie du siehst. Anders sähe es aus wenn du dich dabei um eine Stelle als Beamter oder im ÖD beworben hättest UND die Einstellungspolitik nicht nur von dem Herrn Doktor stammen würde sondern offizielle Politik der betreffenden Behörde wäre. Genau dann würde dir aus diesen Artikel im GG ein Abwehranspruch entstehen, neben dem AGG

Und in unserem Falle hier geht es eben um das Strafgesetzbuch (§130 StGB).

ciao
Sorrento


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