Wie ist das mit der Staatsangehörigkeit
z.B. Wenn jemand noch vor 1945 in Breslau geboren ist als Deutscher mit der Volkszugehörigkeit "deutsch", so hatte er unzweifelhaft vom Zeitpunkt der Geburt an die Staatsangehörigkeit "deutsches Reich". Wann wurde ihm die genommen mit welchem Rechtsakt und welche bekam er wann wiederum mit welchem Rechtsakt, wieso bekam er darüber keine Urkunde? Das wäre mal eine Frage für das sog. Verfassungsgericht.