Das Problem liegt doch schon vorher
Das ganze ist nach wie vor verfassungswidrig. Art. 16a des Grundgesetzes bestimmt:
(1) "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Abs. 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."
Da Deutschland von sicheren Drittstaaten umschlossen ist, kann auf dem Landweg kein einziger Asylbewerber zu uns kommen.
Seine Entsprechung findet diese grundgesetzliche Regelung in der konkreten gesetzlichen Vorgabe des § 18 Abs. 2 des Asylgesetzes, denn dort heißt es eindeutig:
„Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.“
Die massiven Grundgesetz- und Gesetzesbrüche sollen also auch von der künftigen Regierung fortgesetzt werden.