Richtig. Aber.

SevenSamurai, Freitag, 22.09.2017, 21:24 (vor 2598 Tagen) @ Socke2071 Views

Von diesem Schein-Netto muss der Beamte seine priv. Krankenversicherung,
Pflegeversicherung und wenn er relativ alt (älter als ca. 20) in das
Beamtentum eingestiegen ist, noch die priv. Alters-Zusatzvorsorge, da die
Beamtenpension in diesem Fall sehr mikrig ausfallen wird, bezahlen.

Das ist richtig.

Bei verheirateten Beamten kommen noch die Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge für die Alte und das Gör hinzu.

In dem Fall ist das Gehalt DEUTLICH HÖHER als bei ledigen Beamten.

Denn im öffentlichen Dienst und bei Beamten gibt es KEINEN GLEICHE LOHN bei gleicher Arbeit.

Einfach mal in z.B. TVöD hereinschauen.

Wer verheiratet ist, bekommt deutlich mehr. Bei gleicher Arbeit! Und kann nicht so einfach gekündigt werden...

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder


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