...und dann war da noch der Bauer der die Maus totfuhr...
... das darf man nämlich nicht in Buntland.
Freiluftirrenanstalt:
Zitat:
Der Vorwurf: Er soll im Mai 2017 eine Grünlandfläche von außen nach innen gemäht haben. Dabei soll angeblich eine Maus zu Tode gekommen sein. Der Kreis Borken verdonnerte den Landwirt aus dem Münsterland daraufhin zu einem Verwarnungsgeld von 50,00 € - allerdings für das nicht zulässige Mähen von außen nach innen und nicht für das vermeintliche Totfahren einer Maus, wie der Kreis Borken heute in einer Pressemitteilung noch einmal klarstellte.
Damit war die Geschichte aber noch nicht zu Ende: Das Verfahren wurde darüber hinaus von der Kreispolizeibehörde an die Staatsanwaltschaft Münster weitergeleitet. Diese sollte prüfen, ob der Landwirt auch gegen § 17 Tierschutzgesetz (Verbot des Tötens ohne vernünftigen Grund) verstoßen hat. Das wäre dann eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft konnte dem Landwirt ein vorsätzliches Töten der Maus allerdings nicht nachweisen und stellte das Verfahren im Mai 2017 ein. Das wiederum passte dem Anzeigenerstatter nicht. Er legte im Juni gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erneut Beschwerde ein. ...
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"Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." - Thomas Mann, Der Zauberberg
"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)