Mündliche Vorabübermittlung der Ergebnisse
Genau hier liegt der Fehler, per Telefon. Es wurde gesagt (...). Ich habe
hier in mein Landkreis, Stimmen X für .. Wahlfälschung ist das keiner, es
wäre ein Übermittlungsfehler.
Das ist in der Tat nicht ganz so kritisch, da nach Abschluss der genauen Kontroll-Auszählung (3. Auszählung) im Wahllokal die Wahlzettel mit dem schriftlichen Ergebnis in einer Wahlmappe versiegelt werden und zum Wahlamt zu bringen sind. Früher geschah dies in einem Polizeifahrzeug mit einem Polizisten und des Wahllokal-Leiters. In heutigen Zeiten der Personalknappheit auch bei der Polizei dann halt ohne Polizei im Privatfahrzeug des Wahllokal-Leiters.
Dass es hier schon Handlungsschwierigkeiten gab und der Wahllokal-Leiter mit der Mappe nach Hause gefahren ist, um sie am Montag darauf abzugeben, ist geschenkt und war bisher die Ausnahme.
Die mündliche Übermittlung kurz nach 18:00 Uhr ist nur für die schnelle Prognoseerstellung gewünscht. Das sehe ich alles als nicht so kritisch an.
Wir hatten hier in den Wahllokalen also immer 3 und mehr Auszählungen:
die erste schnelle Übersicht (schnell durchzählen) für die mündl. Übermittlung für das Vorabergebnis, dann die reguläre Auszählung mit Strichliste und die Kontrollauszählung, die dann mit der vorhergehenden Auszählung übereinstimmen musste. Oft wurde so oft gezählt, bis es keine Abweichungen mehr gab. Da konnte man auch schon mal bis nach 20:00Uhr im Wahllokal festhängen.