Der Tod steht in GG und Allgemeinen Menschenrechten von 1948
Der "Todeswunsch" zu Deutschland bzw. Deutschen war demnach spätestens
seit dem 8.Dezember 2016 bekannt
Hallo Reffke,
Deutschlands Tod steht schon in Grundgesetz und Möntschenrechten von 1948.
GG Art 1, Abs 2:
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Jetzt lesen wir in den Allgemeinen Menschenrechten nach, und was sehen wir da?
Nur Rechte für Asylanten und Migranten, nicht eines, das sich auf autochthone Völker bezieht.
Laut UNO-Satzung kann man die Menschenrechte sogar verlieren, sobald man sich gegen die Ziele der Vereinten Nationen stellt.
*Diese Rechte und Freiheiten* heißt es in der Deklaration, *dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden*.
Ziele der von Roosevelt und Churchill gegründeten UNO => Errichtung einer Weltregierung d.h. Auflösung aller souveränen Staaten und autochthonen Völker.
Wer jetzt einfach nur Dampf abläßt und auf die LINKE einprügelt, ohne den eigentlichen Zusammenhang zu erkennen, der zu den demokratischen Grundwerten führt, bleibt in pubertärer Krawallmacherei stecken.
Tempranillo
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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).