Du hast ja recht

Falkenauge, Freitag, 28.07.2017, 13:43 (vor 2845 Tagen) @ Monterone2443 Views

... trotzdem gilt das Recht, auch wenn es verbogen und nicht eingehalten und dies auch noch von den Parteikollegen des Bundesverfassungsgerichts unterstützt wird.
Und das Recht muss vertreten und verteidigt werden.


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