Abhängige und hörige Justiz in Deutschland, demnächst auch in Polen?
Angehörige der Justiz sind weisungsgebunden (Staatsanwälte) und tanzen nach der Pfeife des jeweiligen gerade an der Reg. befindlichen Ministers (Bund/Länder) bzw. Senators (Stadt-/Städtestaaten).
Richter werden von den Richterwahlausschüssen in Ihr Amt berufen, sind also, um das mal ganz knallhart auszudrücken, Günstlinge der gerade an der Reg. befindlichen Parteien, denn diese Wahlausschüsse setzen sich aus Abgeordneten der gerade regierenden Partei(en) zusammen und die werden natürlich nur ihnen genehme Leute als Richter auswählen.
Dazu kommt die Fiskalhoheit der Regierung über die Justiz, da der Global-Etat der Justiz von der Reg. zugewiesen wird. Da kann man eine missliebige Justiz schnell mal gängeln, indem man die Gerichte sehr knapp bei Kasse hält (kein Personal, keine Verfahren) oder den Etat aufstocken, um mal schnell Stellen für eigene Günstlinge der Parteien zu schaffen.
Wer sich bisher also zuweilen noch gefragt hat, wie manche Anklagen und auch Urteile zustande kommen wird das jetzt vielleicht besser verstehen. So richtig virulent ist das Problem für die Bundesrepublik eigentlich erst ab Ende der 1980er, Anfang der 1990er-Jahre geworden.
Hier ein Beitrag zu der Thematik aus einer "Zeitschrift für direkte Demokratie".
Gemäß weiter unten verlinktem Zeitungsartikel plant die polnische Reg. nun offenbar einen ähnlichen Weg wie Deutschland ihn schon seit Bestehen hat und plötzlich gehen bei einigen Leuten die Alarmglocken an. Warum wird nicht auch das fehlerhafte deutsche System kritisiert? Für mich erscheint die Kritik daher unglaubwürdig, obwohl ich sie natürlich von der Tendenz her teile, sollten die Vorwürfe gegen die poln. Reg. so stimmen.
http://www.tagesspiegel.de/politik/umbau-der-justiz-polen-geht-europa-verloren/20064536...
Ich fordere:
Schaffung einer wirklich unabhängigen Justiz, die personell, monetär und räumlich voll von den Regierungen (Bund / Länder) entkoppelt ist.
Instrumente zur Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz sowie Kontrollgremien zur Abwendung/Aufdeckung von Einflussnahmen, sei es aus Politik, Unterwelt, Wirtschaft und Verbänden.
Prüfung der juristischen und persönlichen Verantwortung einer Frau Bundeskanzler für gewisse Taten/Anweisungen der letzten 2 bis 3 Jahre und ggf. Aufhebung der Immunität, Anklage und Verurteilung bei Feststellung schwerwiegender Verfehlungen zum Schaden der Bundesrepublik.