Du hast aber schon zugehört?

Taucher, Sonntag, 02.07.2017, 21:10 (vor 2650 Tagen) @ FOX-NEWS2757 Views

Neben der Führerscheinsache wurden (wenn wir schon mal alle zusammen sind) GG Art. 5 überschrieben und die schrankenlose Überwachung beschlossen.

Ein Fahrverbot als Strafe ist ja insofern i.O., als es ja nicht die Eignung
der Bestraften zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr (Führerschein als
Befähigungsnachweis) in Frage stellt, was bei einer Sufffahrt oder Raserei
ja anders wäre. Es ist so gesehen ein "Platzverweis" auf Zeit.

Grüße


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