In dubio pro reo - sollte das nicht auch für Tote gelten?

neptun, Montag, 08.05.2017, 21:16 (vor 2717 Tagen) @ Zarathustra6539 Views

Hi Zara,

der von Dir zitierte Absatz zeigt in seiner Gesamtheit konkret das "dubio" auf, sonst nichts.

Auch wenn der Text so verfaßt zu sein scheint, daß der Leser dem Eindruck der zuerst gelesenen Worte "Ein »gerichtsverwertbare« Entlastung von Andreas Lubitz ist [ ... ] derzeit nicht möglich." erliegen soll.

(Anmerkung: Das Wort "Ein" muß natürlich "Eine" heißen, ich lasse es aber auch im folgenden so stehen, weil es nicht von mir ist.)

Der gesamte von Dir zitierte Text dürfte wohl bei den meisten Lesern einen deutlich anderen Eindruck hinterlassen, wenn er die Frage nach Schuld oder Unschuld in umgekehrter Reihenfolge darstellte, also etwa so:

"Ein »gerichtsverwertbare« Belastung von Andreas Lubitz in dem Sinne, daß er in suizidaler Absicht das Flugzeug mit der Kennung D-AIPX am 24. März 2015 vorsätzlich und als Folge einer bewussten oder sogar geplanten Aktion zum Absturz gebracht habe, ist aufgrund der dem Gutachter vorliegenden Daten und Beleglage derzeit nicht möglich.

Genauso ist aber bei kritischer Überprüfung vorliegenden Belege und Indizien, hier der dem Gutachten zugrundeliegenden Akte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und den bisherigen Ergebnissen der Ermittlungen sowie der Untersuchungen des BEA nicht über jeden Zweifel erhaben erwiesen, daß er unschuldig ist."

Oder habe ich Dich etwa falsch verstanden?

Noch eine weitere Frage habe ich an Dich:

Was ist an dem, was @nereus über die Meldung des Klopapiers schreibt, für Dich so lächerlich? Das habe ich nicht verstanden.

LG aus der selbstaufgehobenen Versenkung
neptun

--
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