Doch kann man das (meist bzw. ungefähr) wissen, wann etwas illegal ist oder nicht!
Woher soll oder besser muss der Konsument wissen, dass gerade dieses Stück illegal ist?
Das beschreibt sowohl das Gericht wie der von @ebbes verlinkte Rechtsanwalt Solmecke recht genau.
Das weiß er nicht mit Bestimmheit, kann er nicht wissen, weder auf youtube
Da YouTube generell eine Vergütungsvereinbarung mit den Rechteinhabern schließt (z.B. pauschal mit der GEMA, egal was da für ein Musikstück 'dudelt'), kann, siehe auch Solmecke, der Nutzer sich relativ sicher fühlen. Aber, siehe auch Solmecke: wenn es sich um einen nagelneuen, gerade im Kino anlaufenden Spielfilm mit großem Holly- oder Bollywood-Budget handelt, kann er sich auch sicher sein, daß der illegal vor ein paar Minuten oder Stunden hochgeladen wurde und daher nicht legal ist.
Wer sich auf einem bestimmten Gebiet bewegt, muß sich ein Mindestmaß an Kenntnissen des jeweiligen Gebietes zurechnen lassen, d.h. in diesem Umfang gilt der nicht ganz unproblematische Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Daß Youtube ein standardisiertes Verfahren hat, bei den Milliarden Filmen, dürfte klar sein. Da daher Youtube nicht VOR Veröffentlichung jedem Film "an der Nase" seine Urheberrechtswidrigkeit ansehen und ihn sperren/löschen kann, ist eben auch der Konsument gefordert. Youtube macht das nicht leichtfertig - in dem Falle könnte sie als "Veröffentlicher" auch mit empfindlichen Strafen bedroht sein.
Beispiel: ich gehe in den Wald, werfe eine (noch) brennende Zigarette weg und es entsteht ein Waldbrand. Selbst wenn ich neu zugewanderter Wüstenbewohner und das erste Mal in einem Wald bin: hätte ich mich eben vorher informieren müssen.
Ich gehe in den Wald, werfe die Zigarette weg, es entsteht kein Waldbrand, mich sieht aber der Forstaufseher und zeigt mich an: da diese Bußgelder genau dafür geschaffen wurden, die Leute anzuhalten, sich ernsthaft mit ihrem Verhalten im Walde zu befassen, muß ich auch das hinnehmen, und kann mich nicht darauf herausreden "Bin mir der Gefahr bewußt, aber schauen Sie, gerade darum habe ich die Zigarette in die einzige Pfütze weit und breit geworfen!". Nix da.
oder Facebook
Da kenne ich mich nicht aus, würde aber sagen, daß es eine Plattform ist, die mehr für Diskussionen etc. geschaffen wurde, denn zum Veröffentlichen von Videos, d.h. solche Videos sind Teil einer Selbstdarstellung eines 'Facebookers'. Daher ist BESONDERE VORSICHT geboten - wenn nicht gerade Stephen King selbst seinen neuesten Film verlinkt, der gerade erst in Kinos angelaufen ist - warum sollte irgendwer glauben dürfen, es sei eine legale Darbietung?
Wenn ich nachts am offenen Jeans-Laden vorbeigehe, weil der Anlieferer die neue Ware in den Flur gestellt und dann vergessen hat, zuzuschließen - darf ich dann davon ausgehen, heute sei Tag der offenen Tür und jeder dürfe mitnehmen, was er tragen kann???
Und ja, jedes Beispiel 'hinkt'.
noch auf Burning-Series oder auf Vimeo und Kinox.
Das sind Unterschiede. Wer sich im Internet bewegt, sollte wissen, daß Kinox illegal ist. Was ist daran so schwer, den jeweiligen Anbieter zu "googeln", etwa "Kinox legal"???
Und solange Portale wie Youtube nicht geschlossen werden, ist eine Strafbarkeit fürs Benutzen anderer Portale reine Willkür.
Eben nicht, das hatte ich oben erklärt. Wenn es ein lange, lange bestehender, an der Börse notierter Anbieter ist, darf ich anders darüber denken als bei einem, der sein Impressum und sich selbst hinter seltsamen Konstruktionen verstecken muß!
Sich über den Anbieter zuvor zu informieren, ist das MINDESTE, was man vom Konsumenten, der statt zu bezahlen, kostenlos was abgreifen will, als Urheber verlangen darf!
Er weiß es noch nicht einmal, ob das Anschauen von Material , welches auf Seiten deutscher Gerichte angeboten wird, legal ist.
Das ist richtig, aber er kann es erahnen. Wenn die Welt, das Gelbe oder der Bundesanzeiger verlinkt sind, werden es vermutlich legale Seiten sein, wenn es etwas ist, das sich nodisinfo nennt und allerlei den einfachsten naturwissenschaftlichen Gesetzen widersprechende "Informationen" beherbergt, darf man gerne mißtrauisch sein, wenn solch ein Anbieter nun den Anschein vermitteln will, er habe das Urheberrecht neu erfunden.
Es macht eben vor Gericht dann einen Unterschied, und führt u.U. zum Freispruch, wenn ich sagen kann "Euer Ehren, das habe ich aber auf der Seite des Landgericht Hamburg gefunden!".
NICHT zum Freispruch führt es, wenn ich sage "Leider fand ich den Film nicht auf Youtube, da mußte ich halt Kinox nehmen!".
Das hat mit "dem (deutschen) Staat" wenig zu tun - man schaue nur nach Saudi-Arabien.
Grundsätzlich kann man doch, siehe Deckelung der Abmahngebühren, feststellen, daß der Gesetzgeber sich in den letzten Jahren (nachdem er erstmal selbst sich mit dem Internet vertraut machen mußte) auch vieles getan hat, das Leben der unbedarften Konsumenten zu erleichtern?!
Also: das mit dem Anschauen möglicherweise illegaler Inhalte unterscheidet sich wenig von dem Verhalten, das der Urmensch an den Tag legte, als er nicht einfach jede am Wegesrande stehende Pflanze in sich hineinstopfte, denn sie konnte giftig sein!
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