Statt nur Angst zu schüren wie dieser verlinkte Artikel
und Du mit Deinem Kommentar (wenn auch ungewollt, hoffentlich) ist es sinnvoller, hier etwas genauer zu erklären und ggf eine Lösung anzubieten.
In dem Urteil ging es um ein Gerät, welches den Empfang von Streamingportalen mittels Coachkino und Fernbedienung erlaubte, also so ne Art Reciever, nur eben für Streamingportale.
Damit wurde gewerbsmäßig eine wahrscheinliche Urheberrechtsverletzung mit verkauft und auch bewusst gekauft. Dass da beide Geschäftsparteien in den Fokus der Justiz geraten, ist also nachvollziehbar.
Eine völlig andere Geschichte ist der individuelle Konsum von Streamingangeboten. Aber da in diesem Land alles möglich ist, sollte man immer auf die Nutzung von VPN-Verbindungen hinweisen, eigentlich in jeder Hinsicht ein Muss in einem sozialistischen Überwachungsstaat wie die BRD.
mfg
Dirk