Die Frage ist, wie werthaltig und zugreifbar sind diese "Pfänder" im Falle eines Austritts eines Schuldnderlandes

Blum, D, Freitag, 28.04.2017, 00:50 (vor 2723 Tagen) @ Orlando6849 Views

Denn die Targets sind nicht mit Pfändern unterlegt.


Doch, die Target2 Forderungen der Buba sind unterlegt mit denjenigen
Pfändern, die die ZBs mit den Target2 Verpflichtungen auf ihren
Aktivseiten halten.

Ich hatte mich auf folgenden Satz auf der Target-Geschichtsseite bezogen.

"Es wurde gezeigt, dass die deutschen Target-Forderungen (und nicht etwa nur ein Anteil an den Target-Schulden der Krisenländer) für den Fall des Auseinanderbrechens des Euro in vollem Umfang ein Haftungsrisiko darstellen."

Der Haftungspegel wird seit 2015 von der EZB fortgeführt, aber natürlich nicht so konsequent bebildert.

Mit der Banken-Bilanzen kenne ich mich allerdings nicht gut aus und habe wenig geschaut, insofern könnte es hilfreich sein, wenn Du mehr über die Inhalte der Pfänder schreiben und verlinken würdest oder auch etwas über die Qualität und das Prozedere des Wiedererlangens schreiben könntest. Meiner blassen Erinnerung nach erhielt z. B. nur Finnland bezüglich GR-Hilfen ein echtes Pfand, ansonsten läuft das mit den schmutzigen Socken, wie dottore mal verlauten ließ. Das ist also mein Stand.

Blum

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