Wirtschaftsleben - Rechtsleben

Falkenauge, Dienstag, 21.02.2017, 17:55 (vor 2790 Tagen) @ trosinette4083 Views

weil ich bereits an popligen Widersprüchen verzweifle.

An anderer Stelle redest du selber davon, das Wirtschaftsleben gesetzlich
zu reglementieren. Du möchtest die Betriebsverfassung (Wirtschaft) derart
(um)gestalten (reglementieren), dass alle Mitarbeiter gleichberechtigt in
den Wirtschaftsprozess (im Unternehmen) eingebunden sind. Wie darf ich mir
diese Transformation vorstellen? Wer transformiert und mittels welcher
Kompetenz? Im Zusammenhang mit den vorgeschalteten großen Freiheits-,
Eigenverantwortungs-, Anti-Parteien- und individuellen
Selbstentfaltungserzählungen fehlt mir in solchen Dingen einfach an
Phantasie.

Die Gleichstellung aller Mitarbeiter, so dass keine Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse entstehen, ist keine inhaltliche Reglementierung des Wirtschaftslebens, sondern eine notwendige Bedingung des Rechtslebens (der rechtlichen Gleichheit), mit der das Wirtschaftsleben ebenso als Voraussetzung zu rechnen hätte wie mit den begrenzt vorhandenen Ressourcen z. B.

"Dieses fundamentale Problem der Lohnsklaverei wird durch das kapitalistische Wirtschaftssystem selbst nicht gelöst werden. Denn in ihm geht es um die Produktion von Waren, ihren Handel und die aus der Kosten- und Gewinnkalkulation hervorgehende Wertbildung, den Preis. Zur Herstellung der Waren werden Produktionsmittel, wie Gebäude und Maschinen, benötigt, die mit Investitionskapital als Waren so günstig wie möglich gekauft werden. Es werden für den Produktionsprozess aber auch menschliche Arbeitskräfte benötigt. Sie sind in dieser Sicht ebenfalls Produktionsfaktoren, die kostengünstig gekauft werden müssen, und ihr Kaufpreis ist der Lohn. Damit ist die Arbeitskraft zwangsläufig ebenfalls zur Ware geworden. Man muss sehen, dass in der Wirtschaf alles zur Ware werden muss, was in sie eingegliedert wird, auch das, was seiner Natur nach niemals Ware sein darf.

Die notwendige Konsequenz daraus ist, dass die grundsätzliche Regelung der menschlichen Arbeit in der Wirtschaft nicht dieser überlassen werden darf. Sie muss vom Rechtsleben erfolgen, mit deren Gesetzen, die an der Würde des Menschen orientiert sind, die Wirtschaft als mit rechtlichen Bedingungen zu rechnen hat, die ihr ebenso von außen gesetzt sind wie auf der anderen Seite die Naturbedingungen der Rohstoff-Gewinnung. „Wie der Wert einer Ware gegenüber einer anderen dadurch wächst, dass die Gewinnung der Rohprodukte (…) schwieriger ist als für die andere, so muss der Warenwert davon abhängig werden, welche Art und welches Maß von Arbeit zum Hervorbringen der Ware nach der Rechtsordnung aufgebracht werden dürfen.“ Damit wird erreicht, „dass die Wirtschaftsorganisation vom Menschen, nicht der Mensch von der Wirtschaftsordnung abhängig ist.“3 Zwar setzt der Staat dem Wirtschaftsleben zum Schutz des Arbeitnehmers bereits durch das heutige Arbeitsrecht z. B. in der Arbeitszeit, der Kündigung und neuerdings auch mit dem Mindestlohn gewisse Grenzen, und die Gewerkschaften erkämpfen Lohnerhöhungen. Doch damit werden überwiegend nur eingetretene Schäden behoben oder abgemildert, nicht aber die strukturellen Ursachen beseitigt.

Zitat aus:
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2014/08/20/kapital-macht-und-lohnsklaverei-das-ver...

Mit freundlichen Grüßen
Falkenauge


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