Akif Pirinçci erhält Strafbefehl wegen 'Volksverhetzung' - und der ist juristisch noch nicht mal gelungen - Gegenwehr folgt

Literaturhinweis, Dienstag, 07.02.2017, 22:57 (vor 2832 Tagen)8341 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 07.02.2017, 23:04

Der kleine, große Akif Pirinçci mal wieder:

Zur oft mehr theoretischen Literatur über Volksverhetzung gesellt sich nun ein mehr praktisches Beispiel. Pi-News unter Beifügung des abgelichteten Strafbefehls verkündet ihn uns mit der Frage: "Wieso ist das Aussprechen und bildhaft verbale Darstellen realer Geschehnisse würdeverletzend, die Taten selbst aber offensichtlich nicht?"

Na na, wer wird schon eine islamisch-korrekte Vergewaltigung einer unverschleierten Frau als 'würdeverletzend' werten? Da hat die Justiz nix verloren, wenn der deutsche Mann Eier in der Hose hat, regelt er das über einen Ehrenmord. Oder steinigt seine Frau gleich öffentlich. Irgend sowas halt, was regelgerechtes.

Auch MMNews berichtete.

Pirinçci wehrt sich -wird sich wehren- wie folgt (MMNews):

"ICH WEISS NICHT ...
... ob du dir damit einen Gefallen getan hast, Amtsgericht Dresden. Es geht nicht um Kohle, und Widerspruch ist schon eingelegt, heißt es wird so oder so zu einer Verhandlung kommen. Glaubtest du im Ernst, du könntest dich still und leise aus der Affäre ziehen, indem du "hintenrum" ohne daß die Medien es bloß nicht erfahren sollen im Hinterzimmer ein Urteil fällen?
Im Gegenteil, mein Lieber, jetzt beginnt das große Kino erst. Ich werde daraus eine der größten Mediennummern machen, derer es hierzulande je gegeben hat."

Tja, und hoffen wir, daß unsere Vorarbeiten ihm hier nützen mögen.

Siehe auch Themen wie Pathokratie/Soziopathie und Fundamentalismus und alle weiteren.

Hier sein Blog 'Der kleine Akif'.

Zur Würdigung des Strafbefehls, insbes. seiner Seite 3 von 4: Zuvor werden verschiedene "Taten" aufgeführt, und dann unter den Straftatbestand 'subsumiert' in einer Weise, die ahnen läßt, daß hier wieder die Geduld und Sachkunde zu kurz kamen:

Der Tatbestand der Volksverhetzung besteht aus verschiedenen Alternativen - die Staatsanwaltschaft hat aber keine konkrete ausgewählt, sondern alle 'Teil'-Tatbestände aufgeführt. Gegen welche der Gruppen hat er denn nun 'zum Haß aufgestachelt'? Wenn die Staatsanwaltschaft das nicht spezifizieren kann, wozu dann die ganzen Oder-Alternativen in den (Plural) Straftatbeständen? Dann könnte man sich die Aufdröselung im § 130 StGB sparen.

Meiner Ansicht nach hätte jedes einzelne beanstandete Redefragment mit einer der Oder-Alternativen 'verheiratet' werden müssen, um dem Bestimmtheitsgrundsatz im Strafrecht zu genügen. Und so etwas hätte m.E. das Gericht dann gar nicht gutheißen dürfen, das den Strafbefehl ja erlassen muß und dabei ungefähr dieselben Prüfmaßstäbe anlegen muß, wie bei der Zulassung einer Anklage.

Ich rege an, der beteiligte Amtsrichter möge mal "Verteidigung in der Hauptverhandlung" von Malek lesen - wenn Pirinçci zu jedem Übergriff eines 'Invasoren' einen Beweisantrag stellen würde, müßte das Verfahren in dreißig Jahren nach zehntausend Verhandlungstagen wegen Pensionierung des Richters neu aufgerollt werden. Hoffen wir, daß Akif der Kettenraucher das auch durchhält.

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