Vermögensbeispiele - und Frage nach der Besteuerung
Hallo SevenSamurai,
Wenn bspw. ein Bauunternehmer eine Forderung in Höhe von 2.000.000 Euro an einen Bau-Investor hat, die zur Zeit uneinbringlich sind, diese Forderung aber noch nicht verjährt ist oder noch keine Konkursentscheidung getroffen wurde, so stellt diese Forderung nach deutschem Recht Vermögen dar, welches zu besteuern wäre.
Anderes Beispiel: Wenn der gleiche Bauunternehmer zwar diese Forderung (Rechnung geschrieben) hat, diese aber aufgrund von Baumängeln gar nicht durchsetzbar ist, ggf. nur zu 20%, dann stellt sein ursprünglicher Rechnungsbetrag bis zu einer richterlichen Entscheidung ebenfalls in voller Höhe Vermögen dar.
und nun ein anderer Fall:
kommt ein Jugendlicher aus Afghanistan nach Deutschland und bekommt ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht, dann hat der Jugendliche per Gesetz an die Gesellschaft ebenfalls eine Forderung in Höhe der monatlichen Sozialleistung, später HartzIV, noch später Sozialhilfe statt Rente.
und noch ein anderer Fall:
Da geht ein Lehrer in Pension und hat gegenüber dem Staat eine Forderung in Höhe seiner monatlichen Pension x Jahre, die sich aufgrund der offiziellen Sterbetafel ergeben.
Bei den letzten beiden Fällen wird deutlich, daß zwingend Vermögen erst ab ca. 1 Million besteuert werden sollten, denn jeder Neugeborene hat nach deutschem Recht schon Anspruch gegenüber dem Staatssäckel in ähnlicher Höhe, die meisten Pensionäre kommen ohne einen Cent auf dem Konto zu haben auf ähnlich hohe Vermögen zu Beginn ihres Ruhestandes, von den Frühpensionären mal ganz abgesehen.
Gruß Dieter