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- ich hätte noch eine Idee, die die Umwelt ENTSCHIEDEN entlastet und auch noch Steuern einbringt... - bombo, 02.09.2009, 22:09
ICNIRP und die Rolle der heutigen Kanzlerin
Hallo liebe/r Leserzuschrift,
die nette Physikerin hatte schon immer ein Flair für die flächendeckende Verstrahlung des Landes (GSM/UMTS) und der lückenlosen Bestrahlung der Menschen aus nächster Nähe ("Sparlampen", DECT, WLAN, ...), denn sie sass im privaten Club zu München namens ICNIRP.
Dieser private Club gibt die Grenzwerte vor, auf welche sich die "WHO" stützt, auf welche sich alle Gesundheitsämter aller Länder ausrichten, die dann gesetzesverbindlich gelten.
Grenzwerte = Staatl. erlaubte Verstrahlungswerte. Punkt.
Warum? Lest hier:
Zitat:
Bei der ICNIRP handelt es sich um einen eingetragenen Verein in Bayern, dessen Schlußfolgerungen schon 1999 als wissenschaftlich falsch widerlegt wurden (die international anerkannte Widerlegung von Neil Cherry, Lincoln Universität Neuseeland, ist unter www.buergerwelle.de vollständig zugänglich). Neil Cherry kam - wie auch andere Regierungen - zu dem Schluß, daß das ICNIRP die Belastungs-Grenzwerte um viele Größenordnungen zu hoch angesetzt hat. Angela Merkel unterzeichnete damals als Bundesumweltministerin die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, in der die Richtlinien des ICNIRP trotz der nachgewiesenen Fehlerhaftigkeit fast vollständig übernommen wurden. Diese Verordnung wurde zuletzt im April 2005 von der "rot-grünen" Bundesregierung unter Gerhard Schröder bestätigt.
Quellenangabe:
http://www.netzwerk-regenbogen.de/handyg070212.html
Zitat:
Die SPD-Abgeordneten Horst Kubatschka und Michael Müller u. a. sowie die SPD-Bundestagsfraktion stellten im November 1995 eine Große Anfrage in Sachen Elektrosmog. Im Namen der Bundesregierung legte Umweltministerin Dr. Angela Merkel am 10. Juli 1996 die 49-seitige Antwort vor.
Die Bundesregierung stellt sich ohne Einschränkung hinter das Grenzwertkonzept der IRPA (International Radiation Protection Association), das sich ausschließlich an akuten Wirkungen orientiert und lediglich Schutz- und keine Vorsorgewerte beinhaltet. Auch für Neuanlagen sollen keine strengeren Werte gelten: "Die Forderung nach Verringerung der Feldstärken von Neuanlagen auf Werte einer weiteren [sic!] unterhalb der auf dem gesicherten Wissen über die gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder basierenden ICNIRP-IRPA-Werte ist unbegründet und würde zu erheblichen Mehrkosten ohne nachweisbaren Nutzen führen" (S. 26).
Quellenangabe:
http://www.datadiwan.de/netzwerk/index.htm?/esmog/es_96_09.htm
Volksgesundheit gem. Auffassung der Physikerin = ohne nachweisbaren Nutzen
...Noch Fragen?
Hier gibts mehr Material:
http://www.scribd.com/doc/15563063/Warum-plotzlich-so-eilig-Frau-Merkel
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